Allgemeine Garantiebestimmungen

Allgemeine Garantiebestimmungen
 
Allgemeine Garantiebestimmungen (gemäß unserer AGB)
VII. Gewährleistung
1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: Gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten gewährt, soweit nicht individualvertraglich eine anderweitige Garantie vereinbart ist.
Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt es dem Kunden vorbehalten den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
 
2. Gewährleistung bei Online-Shopbestellungen
Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.
Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu überprüfen. Im Falle von Mängeln ist eine Mängelanzeige umgehend an uns zu senden. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Eingang der Ware beim Kunden gem. der gesetzlichen Regelung. Ergänzend zur Gewährleistung hat der Kunde evtl. Ansprüche aus den der Ware beigefügten Garantieerklärungen der Hersteller vieler techn. Produkte. Die Garantieabwicklung erfolgt gem. den Richtlinien der Garantieerklärungen.
Keine Gewährleistung übernimmt C.A.LOEWE GmbH & Co. KG Schäden oder Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Ebenfalls erlischt jegliche Gewährleistung wenn der Kunde die Ware bereits eingebaut hat bzw. Eingriffe oder Reparaturen eigenständig vornimmt.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde gem. § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. C.A.LOEWE GmbH & Co. KG  kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, ist der Kunde im Rahmen des § 439 berechtigt die Lieferung einer mangelfreien Sache oder Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt und unerheblich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand mit dem dazugehörigen Kaufbeleg und einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch €15,00.